Die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlungseinheit belaufen sich auf 110 Euro pro Stunde.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Honorarnote der klinisch-psychologischen Behandlung bei der Krankenkasse einreichen, um einen Teilbetrag rückerstattet zu bekommen.
In diesem Fall gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein, und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen.
Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung:
https://www.boep.or.at/download/65cca4223c15c86f58000053/__rztliche_Best__tigung.pdf
2. Die Honorarnote(n) inklusive Zahlungsbestätigung ist gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.
Für eine Einzelsitzung erhalten Sie je nach Sozialversicherung folgende Refundierung:
ÖGK: 33,70 Euro (für 60 Minuten)
SVA: 45 Euro (für 50 Minuten)
BVAEB: 46,60 Euro (für 50 Minuten)
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
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